Abgabefrage
Privat- oder GKV-Rezept?

Reiseprophylaxe auf Rezept
Wir haben ein Rezept über 3 x Rabipur, 3 x Ixiaro und Typhoral L 3 x 1 zulasten der BARMER vorliegen. Der Arzt hat auf dem Rezept noch zusätzlich den Vermerk „Reiseprophylaxe“ aufgetragen. Wir sind uns nicht sicher, ob die Impfungen zur Reiseprophylaxe auf GKV-Rezept abgerechnet werden dürfen oder ob wir das Rezept als Privatrezept abrechnen müssen.
Bei den Impfungen zur Reiseprophylaxe handelt es sich um sogenannte Satzungsimpfungen. Eine Satzungsimpfung ist eine Satzungsleistung, die eine Krankenkasse ihren Mitgliedern freiwillig gewähren kann. Dabei kann es sein, dass eine Satzungsimpfung entweder auf einem GKV-Rezept verordnet wird oder auf einem Privatrezept, das der Patient zur Erstattung bei seiner Krankenkasse einreichen muss. Die Apotheke hat in der Regel keine Prüfpflicht, jedoch sollten die regionalen Lieferverträge auf eine anderslautende Regelung geprüft werden. Die BARMER hat in einigen Bundesländern (zurzeit u. a. Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen) eine Vereinbarung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Direktabrechnung von Satzungsimpfungen abgeschlossen. In diesen Bundesländern werden die Satzungsimpfungen auf Muster-16-Rezepten auf den Namen des Patienten ausgestellt.
- Eine Übersicht über OTC-Satzungsleistungen finden Sie hier