Abgabefrage

Wir bekommen von einer Arztpraxis immer wieder GKV-Rezepte über Vaxigrip mit dem Vermerk „Satzungsimpfung“ vorgelegt.
Wir fragen uns jetzt, was das bedeutet und wie die Rezepte abgerechnet werden.
Antwort
Bei einer Satzungsimpfung handelt es sich um eine Satzungsleistung, die eine Krankenkasse ihren Mitgliedern freiwillig gewähren kann. Dabei kann es sein, dass eine Satzungsimpfung entweder auf einem GKV-Rezept verordnet wird oder auf einem Privatrezept, das der Patient zur Erstattung bei seiner Krankenkasse einreichen muss. Die Apotheke hat in der Regel keine Prüfpflicht, jedoch sollten die regionalen Lieferverträge auf eine anderslautende Regelung geprüft werden. Satzungsimpfungen auf einem GKV-Rezept werden ganz normal abgerechnet.