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Cannabis-Legalisierung: grünes Licht für Eigenanbau und Änderung der bisherigen Vorschriften

Das Bundes­kabinett hat im August ein neues Gesetz zur Legalisierung von Cannabis beschlossen und den gesetz­geberischen Prozess gestartet, der voraus­sichtlich Anfang 2024 im Inkraft­treten des Gesetzes münden wird. Das Gesetz basiert auf einem gemeinsamen Vorschlag des Bundes­gesundheits­ministers Karl Lauterbach und des Bundes­land­wirtschafts­ministers Cem Özdemir.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzes sind folgende:

  • Erwachsene dürfen bis zu drei Cannabispflanzen privat anbauen.
  • Nichtgewerbliche Vereinigungen dürfen Cannabis an Erwachsene für den Eigenkonsum anbauen.
  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis wird für Erwachsene straffrei sein, aber nicht für Minderjährige.
  • Cannabis für den Genuss darf nur in neutralen Verpackungen mit Angaben wie Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und THC-/CBD-Gehalt weitergegeben werden.
  • Es werden geringere Abgabemengen und reduzierte THC-Gehalte für junge Erwachsene festgelegt.
  • Aufklärung und Prävention bezüglich Cannabiskonsum sollen verstärkt werden.
  • Frühinterventionsprogramme für Minderjährige sollen ausgebaut werden.
  • Es wird ein Konsumverbot von Cannabis in einer Schutzzone von 200 Metern Abstand zu bestimmten Orten eingeführt, darunter Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten.

Darüber hinaus plant die Bundesregierung ein separates Gesetz für medizinisches Cannabis, das sich an das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) anlehnt. Die Verschreibung von Medizinalcannabis wird damit in Zukunft nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept erfolgen müssen, was den Dokumentationsaufwand in Apotheken reduziert.

Die ABDA lehnt das Medizinalcannabis-Gesetz jedoch ab, da sie befürchtet, dass Medizinalcannabis als eigenständiges Produkt betrachtet werden könnte und somit nicht mehr den Arzneimittelregeln unterläge, was Apotheken davon abhalten könnte, es zu vertreiben.