Retaxfrage

Preisbildung nach Wegfall der Hilfstaxe

Durch den Weg­fall der Hilfs­taxe und die Änderungen des Gesetzes bezüglich der Ab­gabe von Cannabis sind wir in der Apotheke un­sicher, was nun für die Preis­bildung gilt.

Müssen wir nun andere Preise für die Berechnung heran­ziehen? Welchen Aufschlag dürfen wir bei Cannabis­blüten berechnen und welchen bei Dronabinol?

Die Hilfs­taxe wurde zum 31.12.2023 vom DAV gekündigt. Das betrifft jedoch nur Hilfs­stoffe und Verpackungen. Für Verpackungen und Hilfs­stoffe kann bei Cannabis­blüten in Zube­reitungen wie gewohnt ein Auf­schlag von 90 % und bei Abfül­lungen ein Auf­schlag von 100 % abge­rechnet werden. Bei Dronabinol-Lösung sind es 90 % bei der Her­stel­lung aus Dronabinol-Substanz/-Konzentrat bzw. 100 % bei der Herstel­lung aus fertiger Lösung.