Retaxfrage
Preisbildung nach Wegfall der Hilfstaxe

Durch den Wegfall der Hilfstaxe und die Änderungen des Gesetzes bezüglich der Abgabe von Cannabis sind wir in der Apotheke unsicher, was nun für die Preisbildung gilt.
Müssen wir nun andere Preise für die Berechnung heranziehen? Welchen Aufschlag dürfen wir bei Cannabisblüten berechnen und welchen bei Dronabinol?
Die Hilfstaxe wurde zum 31.12.2023 vom DAV gekündigt. Das betrifft jedoch nur Hilfsstoffe und Verpackungen. Für Verpackungen und Hilfsstoffe kann bei Cannabisblüten in Zubereitungen wie gewohnt ein Aufschlag von 90 % und bei Abfüllungen ein Aufschlag von 100 % abgerechnet werden. Bei Dronabinol-Lösung sind es 90 % bei der Herstellung aus Dronabinol-Substanz/-Konzentrat bzw. 100 % bei der Herstellung aus fertiger Lösung.