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Neuer THC-Grenzwert

Wann darf man wieder Auto fahren?

Cannabis fällt nicht mehr unter das Betäubungs­mittel­gesetz (BtMG).

Für Apotheken heißt das vor allem, dass Cannabis­arznei­mittel jetzt auf einem Privat- oder Muster-16- bzw. per E-Rezept verordnet werden.

Neue Bestimmungen und Buß­gelder gibt es auch für Cannabis am Steuer.

Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024 wurden neue Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Cannabis zu Genusszwecken (Konsumcannabisgesetz) und Cannabis zu medizinischen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz) geschaffen. Für Apotheken relevant ist, dass auch Medizinalcannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt. Für die Beratung in der Apotheke ist Folgendes wichtig zu wissen: Seit dem 22. August gibt es auch neue Bestimmungen und Bußgelder bei Cannabis am Steuer. Wer mit einem Wert von 3,5 Nanogramm oder mehr THC pro Milliliter Blutserum erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von 500 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Sollte zusätzlich Alkohol im Blut festgestellt werden, erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro. Beim Rauchen oder Inhalieren von Cannabis gelangt THC fast sofort ins Blut und erreicht innerhalb weniger Minuten seinen Höchstwert. Anschließend sinkt die Konzentration rasch, die Halbwertszeit liegt bei 45 bis 60 Minuten.

Wie lange THC und das inaktive Abbauprodukt THC-COOH (THC-Carbonsäure) im Körper nachweisbar sind, hängt maßgeblich davon ab, wie oft und in welchen Mengen jemand Cannabis konsumiert. Zwar gibt es ungefähre Richtwerte, an denen man sich orientieren kann, doch die tatsächliche Nachweisbarkeit variiert individuell stark.

Der ADAC empfiehlt, das Auto nach dem Konsum mindestens 24 Stunden stehenzulassen.