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G-BA legt Regelungen für die Verordnung von medizinischem Cannabis fest

Mitte März hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Voraussetzungen für die Verordnung von medizinischem Cannabis zulasten der GKV festgelegt. Dabei blieb er bei seinem Beschluss recht großzügig.

Nachdem der G-BA im Oktober letzten Jahres einen Referenten­entwurf zur Änderung der Arznei­mittel-Richt­linie bezüglich der Verordnung von medizinischem Cannabis veröffentlicht hatte, gab es von vielen verschiedenen Vereinigungen die Befürchtung, dass den Patienten der Zugang zu medizinischem Cannabis erheblich erschwert werden würde. Mitte März gab der G-BA nun seinen Beschluss bekannt, bei dem er sich sehr eng an den gesetzlich vorge­gebenen Rahmen gehalten hat.