Retaxfrage

Retaxgefahr Gebrauchsanweisung
Bis Ende März war Medizinalcannabis noch ein Betäubungsmittel und unterlag demnach auch der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Die Art, wie die Gebrauchsanweisung auf dem Rezept angegeben werden muss, hat sich damit auch geändert. Jetzt gelten nämlich die Vorgaben der AMVV.
Gemäß § 9 BtMVV muss auf jedem BtM-Rezept eine Gebrauchsanweisung angegeben werden. Als Gebrauchsanweisung reicht dort aber durchaus der Vermerk „gemäß schriftlicher Anweisung“ aus.
Laut § 2 Abs. 1 Nr. 4a AMVV gehört die Angabe einer Gebrauchsanweisung zu einer ordnungsgemäß ausgestellten Rezepturverordnung. Zwar galt schon vorher, dass Rezepturgefäße nach § 14 ApBetrO auch mit der Art der Anwendung und der Gebrauchsanweisung (z. B. „1 x tägl. eine Einzeldosis in 0,25 l Wasser 15 min abkochen, Tee nach dem Abseihen trinken“) gekennzeichnet werden müssen und die genaue Gebrauchsanweisung auch zur Beurteilung der Plausibilität der Rezeptur bekannt sein muss, auf dem Rezept musste sie aber nicht unbedingt vermerkt werden. Das hat sich nun geändert. Nach ärztlicher Rücksprache darf die Gebrauchsanweisung jedoch auf dem Rezept ergänzt werden. Das Ergebnis der Rücksprache wird auf dem Rezept dokumentiert und mit Datum und Unterschrift bestätigt.
Bei der Kennzeichnung des Abgabegefäßes ist u. a. Folgendes anzugeben:
- Ziffer und Bezeichnung der NRF-Vorschrift
- Gebrauchsanweisung
- Aufbrauchfrist („Verwendbar bis …“)
Bei Einzeldosen zusätzlich Folgendes:
- Angaben zur Einzeldosis: „Eine Pulverkapsel enthält __ mg Cannabisblüten“ bzw. „Eine Dosierkapsel enthält __ mg Cannabisblüten“
- Gebrauchsanweisung: z. B. „__-mal täglich Inhalt einer Pulverkapsel nach der Betriebsanleitung des Verdampfergerätes in die Füllkammer einbringen, verdampfen und durch den Mund inhalieren“
Bei Abfüllung in ein Einzeldosisbehältnis gibt es keine Aufbrauchfrist. Eine Einzeldosis enthält ungefähr 10 mg bis 100 mg Cannabisblüten.
Beim Mehrdosenbehältnis zusätzlich Folgendes:
- Angaben zur Dosierung: „Ein Dosierlöffel enthält __ mg Cannabisblüten“ (entweder 20 mg bei 0,16 ml, 35 mg bei 0,3 ml oder 125 mg bei 1 ml oder die gerundete Masseangabe aus der Inprozessprüfung bei der Abfüllung)
- Gebrauchsanweisung: z. B. „__-mal täglich __ Dosierlöffel plan mit Droge gefüllt nach der Betriebsanleitung des Verdampfergerätes in die Füllkammer einbringen, verdampfen und durch den Mund inhalieren“
Bei Mehrdosenbehältnissen beträgt die Aufbrauchfrist 2 Monate.