Retaxierungen bei Cannabis-Rezepten

Retaxierungen sind ein alltägliches Problem in Apotheken.
Auch Cannabis-Rezepte bieten eine gute Grundlage für Retaxierungen. DAP wollte mit einer Umfrage herausfinden, aus welchen Gründen Cannabis-Retaxierungen ausgesprochen wurden.

An der Umfrage vom 9. bis 16. Mai 2023 nahmen 1.835 Apothekenmitarbeiter teil. Von den Teilnehmern gaben 1.488 an, dass sie medizinisches Cannabis in ihrer Apotheke abgeben. Dabei geben die Apotheken vor allem Cannabis-Rezepturen in Form von Dronabinol-Lösung (1.262) ab, gefolgt von unverarbeiteten Cannabisblüten (559) und Dronabinol-Kapseln (456).
Von den Apotheken, die Cannabis-Rezepte beliefern, gaben 53,7 % an, schon mal eine Retaxierung bei einem Cannabis-Rezept bekommen zu haben. Die häufigsten Gründe waren dabei ein Fehler im Hash-Code (466) und dass nicht das günstigste im Handel befindliche Präparat für die Abgabe ausgewählt wurde (381). Aber auch ein fehlendes „A“ bei Höchstmengenüberschreitung (101) oder eine Abrechnung der PZN und nicht der Rezeptur (105) haben schon zu Retaxierungen geführt. Es gab bei der Umfrage auch die Möglichkeit, unter Sonstiges eine Freitextangabe zu machen. Hier wurde vor allem genannt, dass auch Taxierungsfehler und die Abrechnung des Herstellersets oder des Identifikationskits retaxiert wurden.
Fazit
Die Umfrage gibt einen kleinen Überblick über den derzeitigen Stand von Cannabis-Rezepten in den Apotheken: Apotheken geben zurzeit vor allem Rezepturen mit Dronabinol ab; Cannabisblüten und vor allem Cannabisextrakte spielen laut der DAP Umfrage eine eher untergeordnete Rolle in der Versorgung. Bei der Belieferung der Rezepte sollten Apotheken neben der Auswahl eines Produktes mit dem günstigsten Apothekeneinkaufspreis vor allem auch auf die richtige Erstellung des Hash-Codes achten, um Retaxierungen künftig zu vermeiden. Die Verwendung von Herstellersets und teilweise Identifikationssets ist möglich, jedoch können diese nicht zulasten der Krankenkasse abgerechnet werden. Da bei der Taxierung von Rezepturen bei der Erstellung des Hash-Codes jede Position einzeln angegeben werden muss, kann ein Herstellerset nicht mit abgerechnet werden.