Gut zu wissen

Cannabisrezepturen – was muss auf die Gebrauchsanweisung?
Wir zerbrechen uns den Kopf über die Belieferung eines Cannabisblütenrezeptes. Verordnet wurde für die DAK Folgendes:
Cannabis BL Pedanios 8/8 1000 mg SUB 10 g, PZN 17181218
1 x tgl. abends 100 mg verdampfen und inhalieren
Muss auf diese Verordnung nun zwingend der Vermerk „unverändert abgeben“?

Antwort
Handelt es sich bei der Rezeptur nicht um die NRF-Vorschrift 22.12. „Cannabisblüten zur Inhalation“, erfolgt in der Apotheke keine Zerkleinerung oder Siebung. Diese sollte in der Gebrauchsanweisung berücksichtigt werden. So schreibt es die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor. Da in der vorliegenden Verordnung kein Hinweis auf das NRF zu finden ist, müsste die Gebrauchsanweisung um die Information zur notwendigen Zerkleinerung und Siebung ergänzt werden. Auch muss der Patientin bzw. dem Patienten, da die Blüten nicht in Einzeldosen verpackt werden, ein entsprechender Dosierlöffel mitgegeben werden.