Retaxfrage
Cannabisextrakte-Verordnung über PZN

Liebes DAP-Team,
wir haben eine Frage bezüglich Cannabis-Rezepturen, da unsere Apotheke mehrfach in der Woche damit zu tun hat.
Wenn eine Verordnung für ein eingestelltes Cannabisextrakt mit einer spezifischen PZN vorliegt, stehen wir dann in der Pflicht, genau diese PZN abzugeben, oder können wir unser vorrätiges Cannabisextrakt, welches natürlich die gleiche Wirkstoffstärke enthält, nutzen, ohne eine Retaxation zu riskieren?
Was ist, wenn das Cannabisextrakt mit der verordneten PZN nicht lieferbar ist? Müssen wir jedes Mal ein neues Rezept besorgen?
Antwort
Liebes Apothekenteam,
Cannabisextrakte müssen unter Angabe der konkreten Sorte eindeutig verordnet sein (eindeutige Zuordnung durch PZN). Außerdem bedarf es der Angabe über die Zusammensetzung nach Art und Menge oder ggf. über die Herstellungsvorschrift (NRF). Cannabisextrakte dürfen – auch bei gleichem THC/CBD-Gehalt – nicht einfach ausgetauscht werden. Sind Angaben nicht eindeutig oder ist das verordnete Produkt nicht lieferbar, muss ein neues Rezept ausgestellt werden.