Abgabefrage
Dosierkapsel auf GKV-Rezept

Wir haben einen Patienten, der von seiner Krankenkasse den Mighty+ Vaporizer genehmigt bekommen hat. Er hat in der Anleitung gelesen, dass für jede Inhalation ein neues Lippenteil (PZN 18045612) plus Dosierkapsel (PZN 13766749) verwendet werden muss. Er hat nun bei uns nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht, dass die Dosierkapseln und Lippenteile zulasten der Techniker Krankenkasse verordnet werden können. Die Firma hat uns schon telefonisch bestätigt, dass beides normalerweise übernommen wird. Jetzt haben beide Produkte aber keine Hilfsmittelnummer.
Können Sie uns weiterhelfen?
Antwort
Gemäß § 33 Abs. 1 SGB V haben Versicherte „Anspruch auf Versorgung mit […] anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind […]“. Da es sich laut Lauer-Taxe bei beiden Produkten um Hilfsmittel handelt, spricht erst einmal nichts dagegen, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Ob und unter welchen Bedingungen die Krankenkasse die Kosten übernimmt, ist den Hilfsmittellieferverträgen zu entnehmen. Die Lauer-Taxe gibt z. B. für den Hilfsmittelliefervertrag vdek an, dass ein Kostenvoranschlag und eine Genehmigung vor Abgabe vonnöten sind. In beiden Fällen erfolgt die Abrechnung nach § 300 SGB V, sodass die PZN aufgedruckt werden muss.