Abgabefrage

Dosierkapsel auf GKV-Rezept

Wir haben einen Patienten, der von seiner Kranken­kasse den Mighty+ Vaporizer genehmigt bekommen hat. Er hat in der Anleitung gelesen, dass für jede Inhalation ein neues Lippen­teil (PZN 18045612) plus Dosier­kapsel (PZN 13766749) verwendet werden muss. Er hat nun bei uns nach­ge­fragt, ob die Möglichkeit besteht, dass die Dosier­kapseln und Lippen­teile zulasten der Techniker Kranken­kasse verordnet werden können. Die Firma hat uns schon telefonisch bestätigt, dass beides normaler­weise über­nommen wird. Jetzt haben beide Produkte aber keine Hilfs­mittel­nummer.
Können Sie uns weiter­helfen?

Antwort

Gemäß § 33 Abs. 1 SGB V haben Versicherte „Anspruch auf Versorgung mit […] anderen Hilfs­mitteln, die im Einzel­fall erforderlich sind, um den Erfolg der Kranken­behandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzu­beugen oder eine Behinderung auszu­gleichen, soweit die Hilfs­mittel nicht als allge­meine Gebrauchs­gegen­stände des täglichen Lebens anzu­sehen oder nach § 34 Abs. 4 ausge­schlossen sind […]“. Da es sich laut Lauer-Taxe bei beiden Produkten um Hilfs­mittel handelt, spricht erst ein­mal nichts dagegen, dass die Kranken­kasse die Kosten über­nimmt. Ob und unter welchen Bedingungen die Kranken­kasse die Kosten übernimmt, ist den Hilfs­mittel­liefer­verträgen zu entnehmen. Die Lauer-Taxe gibt z. B. für den Hilfs­mittel­liefer­vertrag vdek an, dass ein Kosten­vor­anschlag und eine Genehmigung vor Abgabe vonnöten sind. In beiden Fällen erfolgt die Abrechnung nach § 300 SGB V, sodass die PZN aufge­druckt werden muss.