Retax

Medizinalcannabis: Sonder-PZN jetzt auch fürs E-Rezept zugelassen
Bislang war nicht klar, wie die Abrechnung der Cannabisverordnungen auf E-Rezept laufen soll, da die entsprechenden Sonder-PZN für Medizinalcannabis für die Anwendung im E-Rezept-Kontext gesperrt waren und nur für Papierrezepte genutzt werden konnten. Darüber hatte der Pharma-Daten-Service ABDATA Ende Februar informiert. Doch nun wurden die Sonderkennzeichen auch für E-Rezepte zugelassen.
Im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis ist auch das Medizinalcannabis aus der Betäubungsmittelpflicht entlassen worden. Die Verordnung erfolgt seit dem 1. April 2024 nicht mehr auf BtM-Rezepten, sondern auf einem Muster-16- oder E-Rezept. Für die E-Rezepte sind nun auch die Sonder-PZN für Medizinalcannabis zugelassen.
| Sonderkennzeichen | Beschreibung |
|---|---|
| 06460754 | Abrechnung von Cannabinoid-haltigen Stoffen in unverändertem Zustand nach Ziffer 4.4 (wird z. B. für die Abfüllung von Cannabisextrakten verwendet) |
| 06461446 | Abrechnung von Medizinalcannabis aus deutschem Anbau in Zubereitungen nach Ziffer 4.4 |
| 06461423 | Abrechnung von Medizinalcannabis aus deutschem Anbau in unverändertem Zustand nach Ziffer 4.4 |
| 06460671 | Abrechnung von Cannabinoid-haltigen Fertigarzneimitteln ohne PZN |