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Medizinal­cannabis: Sonder-PZN jetzt auch fürs E-Rezept zuge­lassen

Bislang war nicht klar, wie die Ab­rechnung der Cannabis­ver­ordnungen auf E-Rezept laufen soll, da die ent­sprechenden Sonder-PZN für Medizinal­cannabis für die Anwendung im E-Rezept-Kontext ge­sperrt waren und nur für Papier­rezepte genutzt werden konnten. Darüber hatte der Pharma-Daten-Service ABDATA Ende Februar informiert. Doch nun wurden die Sonder­kenn­zeichen auch für E-Rezepte zuge­lassen.

Im Zuge der Teil­legalisierung von Cannabis ist auch das Medizinal­cannabis aus der Betäubungs­mittel­pflicht ent­lassen worden. Die Verordnung erfolgt seit dem 1. April 2024 nicht mehr auf BtM-Rezepten, sondern auf einem Muster-16- oder E-Rezept. Für die E-Rezepte sind nun auch die Sonder-PZN für Medizinal­cannabis zugelassen.
 

Sonder­kenn­zeichenBeschreibung
06460754Abrechnung von Cannabinoid-haltigen Stoffen in unver­ändertem Zustand nach Ziffer 4.4 (wird z. B. für die Ab­füllung von Cannabis­extrakten ver­wendet)
06461446Abrechnung von Medizinal­cannabis aus deutschem Anbau in Zube­reitungen nach Ziffer 4.4
06461423Abrechnung von Medizinal­cannabis aus deutschem Anbau in unver­ändertem Zustand nach Ziffer 4.4
06460671Abrechnung von Cannabinoid-haltigen Fertig­arznei­mitteln ohne PZN