Zweimal N2 oder einmal N3 abgeben?

Uns liegt ein E-Rezept über „2 x Lamotrigin Acis 25 mg N2 100 St.“ vor. Wir stellen uns die Frage, ob wir zwei­mal N2 abgeben und von der Kundin insgesamt 10 Euro Zuzah­lung einbehalten müssen.

Oder können wir eine N3-Packung abgeben und die Kundin muss dann nur einmal 5 Euro Zuzah­lung bezahlen?

Antwort

Laut § 8 Abs. 1 Rahmen­vertrag gilt Folgendes:

8 Abs. 1 Rahmen­vertrag

„Enthält eine papier­gebundene Ver­ordnung mehrere Ver­ordnungs­zeilen, ist jede Ver­ordnungs­zeile einzeln zu betrachten. Ver­ordnungen sind mit der jeweils ver­ordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Der erste Satz bezieht sich nur auf Muster-16-Rezepte, aber der zweite Satz gilt sowohl für Muster-16- als auch E-Rezepte. Somit müssen Sie zwei­mal die N2-Packung abgeben und die Patientin muss zwei­mal die Zuzah­lung von 5 Euro leisten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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