Zweimal N2 oder einmal N3 abgeben?
Uns liegt ein E-Rezept über „2 x Lamotrigin Acis 25 mg N2 100 St.“ vor. Wir stellen uns die Frage, ob wir zweimal N2 abgeben und von der Kundin insgesamt 10 Euro Zuzahlung einbehalten müssen.
Oder können wir eine N3-Packung abgeben und die Kundin muss dann nur einmal 5 Euro Zuzahlung bezahlen?
Antwort
Laut § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag gilt Folgendes:
8 Abs. 1 Rahmenvertrag
„Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“
Der erste Satz bezieht sich nur auf Muster-16-Rezepte, aber der zweite Satz gilt sowohl für Muster-16- als auch E-Rezepte. Somit müssen Sie zweimal die N2-Packung abgeben und die Patientin muss zweimal die Zuzahlung von 5 Euro leisten.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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