Für welchen Zeitraum kann eine Inkontinenzversorgung auf Entlassrezept verordnet werden?

Uns liegt ein Entlassrezept vor: Verordnet wurde eine Inkontinenzversorgung für den Zeitraum September und Oktober. Dürfen wir dieses Entlassrezept für die beiden genannten Monate beliefern oder gelten da auch die Vorgaben für Hilfsmittel zum Verbrauch? Dann dürfte nur eine Menge für 7 Tage verordnet und abgegeben werden.

Antwort

Hilfsmittel zum Verbrauch (dazu gehören auch Inkontinenzprodukte) können, wie Sie korrekt geschrieben haben, für einen Bedarf von bis zu 7 Tagen auf Entlassrezept verordnet werden. So geht es aus § 6a Abs. 1 der Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA hervor: „[...] Die Verordnung von zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln ist so zu bemessen, dass ein Versorgungszeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach Entlassung nicht überschritten wird. [...]“

Daher müsste sich die versicherte Person für den übrigen Zeitraum eine gesonderte Verordnung ausstellen lassen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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