Wird ein Eisenpräparat für Schwangere von der GKV bezahlt?

Eine Schwangere reichte bei uns folgendes Rezept zulasten der Techniker Krankenkasse ein:

„Ferrotone Eisen mit Apfel Beutel 14 x 25 ml Diagnose: Eisenmangel i. d. Gravidität“.

Es ist ja bekannt, dass Eisenmangel in der Schwangerschaft ein häufiges Problem ist, aber können wir dieses Produkt abrechnen, auch wenn es kein Arzneimittel ist?

Antwort

Bei diesem Produkt handelt es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel/Lebensmittel. Es wird daher in keinem Fall von einer gesetzlichen Kasse erstattet. Die Patientin muss dieses also privat zahlen. Verordnet der Arzt jedoch ein Eisenprodukt, welches als apothekenpflichtiges Arzneimittel im Handel ist, dann kann es unter den Bedingungen der Arzneimittelrichtlinie Anlage I Nr.17 auch mit der Kasse abgerechnet werden:

17. Eisen-(II)-Verbindungen nur zur Behandlung von gesicherter Eisenmangelanaemie.

Allerdings kann es nur dann zulasten der GKV verordnet werden, wenn wirklich besagte Eisenmangelanämie vorliegt, ein „einfacher“ Eisenmangel wird durch die OTC-Ausnahmeliste nicht abgedeckt. Dies ist jedoch Entscheidung des Arztes, die Apotheke hat hier nur dann eine Prüfpflicht, wenn eine ggf. angegebene Diagnose nicht mit den Angaben der OTC-Ausnahmeliste übereinstimmt.

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