Wird dieses Nasenöl von einer GKV erstattet?
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Uns wurde eine Verordnung auf Kassenrezept für einen erwachsenen Patienten über Coldastop Nasenöl vorgelegt. In unserer Software ist der Artikel als "nicht erstattungsfähig" gekennzeichnet. Auch in der Liste der erstattungsfähigen Medizinprodukte scheint kein Nasenöl aufgeführt zu sein.
Der Patient wollte dies nicht akzeptieren und hat solch ein Rezept angeblich bereits in einer anderen Apotheke eingelöst, wo man das Rezept akzeptiert habe. Scheinbar hat auch seine Krankenkasse bestätigt, dass die Verordnung des Nasenöls möglich ist.
Wer hat nun Recht?
Antwort
Coldastop ist als apothekenpflichtiges Arzneimittel im Handel und wird daher für Erwachsene von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet. Es gibt auch keine Ausnahme nach Anlage I der AM-RL (sogenannte OTC-Ausnahmeliste), die Arzneimittel auflistet, die in Ausnahmefällen und zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen auch für Erwachsene zulasten der GKV abgegeben werden dürfen. Erstattet wird Coldastop nur für Kinder bis 12 Jahren und Jugendliche bis 18 Jahren, wenn eine Entwicklungsverzögerung vorliegt. Einige Krankenkassen übernehmen aber auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung. In solchen Fällen muss der Patient das verordnete Präparat aber zunächst selbst bezahlen und die Rechnung dann bei seiner Krankenkasse einreichen. Vielleicht meinte die Krankenkasse solch eine Vereinbarung.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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