Wird 3%ige Kochsalzlösung von der GKV erstattet?
Uns liegt ein Rezept für ein 3-jähriges Kind über Kochsalzampullen in der Konzentration 3 % vor (Kochsalz 3 % Inhalat Pädia Ampullen 20 St. PZN 17231608). Die EDV zeigt einen Warnhinweis an, dass wir diese nicht abrechnen können.
Was ist der Hintergrund?
Antwort
Bei der von Ihnen genannten PZN handelt es sich um ein Medizinprodukt, das nicht in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (verordnungsfähige Medizinprodukte) gelistet ist. Diese Ampullen werden daher nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet, auch nicht für Kinder. In der Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte sind Kochsalzlösungen mit jeweils 6 % gelistet – diese könnten bei entsprechender Verordnung zulasten der GKV abgerechnet werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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