Wird 3%ige Kochsalzlösung von der GKV erstattet?

Uns liegt ein Rezept für ein 3-jähriges Kind über Koch­salz­ampullen in der Konzentration 3 % vor (Kochsalz 3 % Inhalat Pädia Ampullen 20 St. PZN 17231608). Die EDV zeigt einen Warn­hinweis an, dass wir diese nicht abrechnen können.

Was ist der Hinter­grund?

Antwort

Bei der von Ihnen genannten PZN handelt es sich um ein Medizin­produkt, das nicht in der Anlage V der Arznei­mittel-Richt­linie (verordnungs­fähige Medizin­produkte) gelistet ist. Diese Ampullen werden daher nicht von den gesetz­lichen Kassen erstattet, auch nicht für Kinder. In der Liste der verordnungs­fähigen Medizin­produkte sind Koch­salz­lösungen mit jeweils 6 % gelistet – diese könnten bei ent­sprechender Ver­ordnung zulasten der GKV abge­rechnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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