Wieso wird ein Import als unwirtschaftlich angezeigt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine Verordnung eines Dermatologen über „Epiduo 30 g Gel PZN 13910637“ für einen 20-Jährigen vor. Das Kassensystem sagt, dass es eine unwirtschaftliche Verordnung sei.
Dürfen wir das Arzneimittel beliefern bzw. brauchen wir noch einen besonderen Vermerk vom Arzt auf dem Rezept?
Antwort
In § 2 Abs. 7 des Rahmenvertrags ist beschrieben, in welchen Fällen ein Import als unwirtschaftlich gilt:
2 Abs. 7 Rahmenvertrag
„[…] Importarzneimittel, deren für den Versicherten maßgeblicher Abgabepreis abzüglich der gesetzlichen Rabatte höher als der für den Versicherten maßgebliche Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich dessen gesetzlicher Rabatte liegt, gelten als unwirtschaftlich.“
Dies ist bei der Ihnen vorliegenden Verordnung der Fall, denn der Arzt hat hier einen Import verordnet, der im Vergleichs-VK teurer als das Original ist.

Daher gilt der verordnete Epiduo-Import als unwirtschaftlich und es sollte stattdessen das Original abgegeben werden.
- DAP Arbeitshilfe „Import-Einsparziel“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung