Wie wird eine Originalabgabe gesichert?

Uns liegt folgende Verordnung zulasten der Barmer vor:
„Betaferon 250 ug/ml 3-Monate PLI 3 x 14 ST (PZN 3888977)“.

Das Aut-idem-Kreuz ist gesetzt. Da der Satz „kein Austausch aus medizinisch-therapeutischen Gründen” fehlt, würden wir einen wirtschaftlichen Import abgeben. Der Kundin zufolge hat aber der Arzt extra betont, sie solle sich keinen Import geben lassen.

Muss der Zusatz für ein Austauschverbot in jedem Fall auf das Rezept oder nicht?

Antwort:

Da Importe und Originale als gleich gelten, dürfen sie zur Erfüllung der Importquote oder aufgrund von Rabattverträgen ausgetauscht werden, auch wenn ein Aut-idem-Kreuz gesetzt wurde. Möchte der Arzt die Originalabgabe absichern, dann muss er den Zusatz „Aus med.-therapeutischen Gründen…“ nach den Vorgaben des vdek-Vertrags auf die Verordnung schreiben.

4 Abs. 12 vdek-AVV

„Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und/oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.“ 

Hätten Sie Ihre Importquote bei der Barmer schon erfüllt und wären keine Rabattverträge zu beachten, dann könnten Sie aber auch ohne „Malusgefahr“ das Original abgeben, da eine eindeutige Originalverordnung vorliegt. Ansonsten sollte der Arzt den oben genannten Satz ergänzen, damit Ihnen kein Importmalus abgezogen wird, falls Sie Ihre Quote noch nicht erfüllt haben, bzw. in diesem Quartal nicht mehr erfüllen.

Hinweis: Rabattverträge beachten!

Das verordnete Original von Bayer (PZN 03888977) ist aktuell bei der Barmer rabattiert und deshalb vorrangig vor einem nicht rabattierten Import abzugeben.

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