Wie wird die Zuzahlung für Hemlibra berechnet?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Verordnung über „35 x HEMLIBRA 150 mg/ml Injekt.-Lsg. 105 mg/0,7 ml Dsfl. 0,7 ml (PZN 12892713)“ für einen Patienten zulasten der AOK NordWest vorliegen. Wir haben die 35 Stück zu drei fiktiven N3-Packungen zusammengestellt: zweimal 12 Stück und einmal 11 Stück. Wir haben pro Packung 10 € Zuzahlung erhoben.
Sind wir richtig vorgegangen?
Antwort
Ja, Sie sind vollkommen richtig vorgegangen. Laut § 3 PackungsV können Arzneimittel zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie aufgrund einer ärztlichen Verordnung im Rahmen der Messzahlen zusammengestellt werden. Die Abgabe dieser Packungen gilt im Sinne der Verordnung dann als Abgabe einer Einzelpackung.
Für Hemlibra (Emicizumab) gelten laut Anlage 1 PackungsV folgende Normbereiche:
N1: 2–2 , N2: 4–4, N3: 11–12.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung