Wie wählt man unter den vier Preisgünstigsten aus?
Wir haben folgende Frage zur Rezeptbelieferung: Darf unter den vier preisgünstigsten Arzneimitteln frei ausgewählt werden, wenn ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist?
Oder muss das günstigste gewählt und dann je nach Verfügbarkeit gegebenenfalls auf ein teureres ausgewichen werden?
Antwort
Ist ein Rabattarzneimittel nicht verfügbar, ist gemäß § 12 Abs. 1 Rahmenvertrag ein wirkstoffgleiches Arzneimittel aus dem Kreis der vier preisgünstigsten Präparate abzugeben. Innerhalb dieser Gruppe besteht jedoch keine verpflichtende Rangfolge – Sie können auch das teuerste dieser Gruppe abgeben. Die Apotheke kann also eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel auswählen (falls die Auswahl in dieser Gruppe aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines Rabattarzneimittels erfolgt, sollten Sie dies aber auf dem Rezept/im Abgabedatensatz dokumentieren). Wenn keines der vier preisgünstigsten Arzneimittel lieferbar ist, müssen Sie Schritt für Schritt prüfen, ob das jeweils nächstpreisgünstigste Arzneimittel verfügbar ist. Grundsätzlich gilt (auch innerhalb der vier Preisgünstigsten), dass das abgegebene Mittel nicht teurer sein darf als das verordnete (sogenannter Preisanker).
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung