Wie wählt man unter den vier Preis­günstigsten aus?

Wir haben folgende Frage zur Rezept­belieferung: Darf unter den vier preis­günstigsten Arznei­mitteln frei aus­ge­wählt werden, wenn ein Rabatt­arznei­mittel nicht lieferbar ist?

Oder muss das günstigste gewählt und dann je nach Verfüg­bar­keit gegeben­en­falls auf ein teureres aus­ge­wichen werden?

Antwort

Ist ein Rabatt­arznei­mittel nicht verfügbar, ist gemäß § 12 Abs. 1 Rahmen­vertrag ein wirk­stoff­gleiches Arznei­mittel aus dem Kreis der vier preis­günstigsten Präparate abzu­geben. Innerhalb dieser Gruppe besteht jedoch keine ver­pflichtende Rang­folge – Sie können auch das teuerste dieser Gruppe abgeben. Die Apotheke kann also eines der vier preis­günstigsten Arznei­mittel aus­wählen (falls die Auswahl in dieser Gruppe auf­grund der Nicht­ver­füg­barkeit eines Rabatt­arznei­mittels erfolgt, sollten Sie dies aber auf dem Rezept/im Abgabe­daten­satz doku­mentieren). Wenn keines der vier preis­günstigsten Arznei­mittel liefer­bar ist, müssen Sie Schritt für Schritt prüfen, ob das jeweils nächst­preis­günstigste Arznei­mittel verfüg­bar ist. Grund­sätzlich gilt (auch inner­halb der vier Preis­günstigsten), dass das abge­gebene Mittel nicht teurer sein darf als das verordnete (sogenannter Preis­anker).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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