Wie viele Grippeimpfstoffdosen dürfen pro SSB-Rezept abgerechnet werden?
Wir sind uns nicht mehr sicher, wie viele Dosen an Grippeimpfstoff wir pro SSB-Rezept abrechnen dürfen.
Wir haben 70 Dosen im Hinterkopf. Stimmt das?
Antwort
Für die Abrechnung von Grippeimpfstoffen dürfen Apotheken einen Zuschlag von 1 € je Einzeldosis, jedoch nicht mehr als 75 € pro Verordnungszeile erheben. Diese Information findet man in § 3 AMPreisV:
3 AMPreisV
„Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, durch die Apotheken sind zur Berechnung des Apothekenabgabepreises ein Festzuschlag von 3 Prozent zuzüglich 8,35 Euro zuzüglich 21 Cent zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes zuzüglich 20 Cent zur Finanzierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen nach § 129 Absatz 5e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sowie die Umsatzsteuer zu erheben; bei der Abgabe von saisonalen Grippeimpfstoffen durch die Apotheken an Ärzte sind abweichend ein Zuschlag von 1 Euro je Einzeldosis, höchstens jedoch 75 Euro je Verordnungszeile, sowie die Umsatzsteuer zu erheben. […]“
Damit ist also eine Deckelung pro Verordnungszeile gegeben, sodass pro Verordnungszeile maximal 70 Impfdosen verordnet werden sollten. Es gibt aber kein generelles Verbot, das eine Verordnung von mehr als 70 Impfdosen pro Verordnungszeile untersagt. Die Verordnung von mehr als 70 Impfdosen pro Zeile hätte für die Apotheke allerdings insofern wirtschaftliche Folgen, als sie trotzdem maximal 75 € abrechnen dürfte. Viele Kassenärztliche Vereinigungen empfehlen ihren Mitgliedern, maximal 210 Impfstoffdosen pro Rezept und 70 pro Rezeptzeile zu verordnen. Bei einem höheren Bedarf sollten mehrere Rezepte ausgestellt werden. Die KV Nordrhein schreibt ihren Mitgliedern Folgendes:
KV Nordrhein
„Pro Verordnungsblatt sollten bis zu maximal 70 Dosen bestellt werden, um eine zeitnahe und mengengerechte Belieferung zu ermöglichen. Wenn mehr als 70 Dosen vorbestellt werden, sollten die Dosen auf mehrere Rezepte verteilt werden.“
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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