Wie viele Grippe­impf­stoff­dosen dürfen pro SSB-Rezept abge­rechnet werden?

Wir sind uns nicht mehr sicher, wie viele Dosen an Grippe­­­impf­­stoff wir pro SSB-Rezept ab­rech­nen dürfen.

Wir haben 70 Dosen im Hinter­kopf. Stimmt das?

Antwort

Für die Ab­rechnung von Grippe­­impf­stoffen dürfen Apotheken einen Zu­schlag von 1 € je Einzeldosis, jedoch nicht mehr als 75 € pro Ver­ordnungs­zeile erheben. Diese Informa­tion findet man in § 3 AMPreisV:

3 AMPreisV

„Bei der Abgabe von Fertig­arznei­mitteln, die zur Anwen­dung bei Menschen be­stimmt sind, durch die Apotheken sind zur Berech­nung des Apotheken­abgabepreises ein Fest­zuschlag von 3 Prozent zu­züglich 8,35 Euro zu­züglich 21 Cent zur För­derung der Sicher­stellung des Not­dienstes zu­züglich 20 Cent zur Finan­zierung zusätz­licher phar­ma­zeu­tischer Dienst­leis­tungen nach § 129 Absatz 5e des Fünf­ten Buches Sozial­gesetz­buch sowie die Umsatz­steuer zu erheben; bei der Abgabe von saisonalen Grippe­impfstoffen durch die Apotheken an Ärzte sind ab­weichend ein Zu­schlag von 1 Euro je Einzeldosis, höch­stens jedoch 75 Euro je Ver­ordnungs­zeile, sowie die Umsatz­steuer zu erheben. […]“

Damit ist also eine Deckelung pro Ver­ordnungs­zeile gegeben, sodass pro Ver­ordnungs­zeile maximal 70 Impfdosen ver­ordnet werden sollten. Es gibt aber kein gene­relles Verbot, das eine Ver­ordnung von mehr als 70 Impfdosen pro Ver­ordnungs­zeile untersagt. Die Ver­ordnung von mehr als 70 Impfdosen pro Zeile hätte für die Apotheke aller­dings insofern wirtschaft­liche Folgen, als sie trotz­dem maximal 75 € ab­rech­nen dürfte. Viele Kassen­ärztliche Ver­einigungen emp­fehlen ihren Mit­gliedern, maximal 210 Impf­stoffdosen pro Rezept und 70 pro Rezept­zeile zu ver­ordnen. Bei einem höheren Bedarf sollten mehrere Rezepte aus­gestellt werden. Die KV Nordrhein schreibt ihren Mit­gliedern Folgendes:

KV Nordrhein

„Pro Ver­ordnungs­blatt sollten bis zu maximal 70 Dosen be­stellt werden, um eine zeit­nahe und mengen­gerechte Be­lieferung zu ermög­lichen. Wenn mehr als 70 Dosen vor­bestellt werden, sollten die Dosen auf mehrere Rezepte ver­teilt werden.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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