Wie viele BtM dürfen auf einem BtM-Rezept verordnet werden?

Wir diskutieren gerade folgende Frage: Wie viele ver­schiedene BtM dürfen auf einem Rezept ver­ordnet werden? Teilweise gibt es Meinungen, dass es maximal zwei Wirk­stoffe sein dürfen, andere meinen aber, dass es diese Be­grenzung nicht (mehr) gibt.

Was ist korrekt?

Antwort

Die Höchstmengen­begrenzung bei BtM-Ver­ordnungen ist bereits im April 2023 mit einer Änderung der BtMVV weg­ge­fallen.

Früher hieß es in § 2 der BtMVV:

2 BtMVV (alte Fassung)

„(1) Für einen Patienten darf der Arzt inner­halb von 30 Tagen ver­schreiben:
a) bis zu zwei der folgenden Betäubungs­mittel unter Einhaltung der nach­stehend fest­ge­setzten Höchst­mengen: […]

(2) In begründeten Einzel­fällen und unter Wahrung der erforder­lichen Sicherheit des Betäubungs­mittel­verkehrs darf der Arzt für einen Patienten, der in seiner Dauer­be­hand­lung steht, von den Vor­schriften des Absatzes 1 hin­sichtlich

  1. der Zahl der ver­schriebenen Betäubungs­mittel und
  2. der festge­setzten Höchst­mengen

abweichen. Eine solche Ver­schreibung ist mit dem Buch­staben ‚A‘ zu kenn­zeichnen.“

Vor diesen Änderungen gehörten Retaxationen auf­grund eines fehlenden „A“ auf BtM-Rezepten zum Alltag in Apotheken.

Mit den BtMVV-Änderungen heißt es in § 2 nun:

2 BtMVV

„(1) Für einen Patienten darf der Arzt die in Anlage III des Betäubungs­mittel­gesetzes bezeichneten Betäubungs­mittel außer Alfentanil, Cocain, Etorphin, Remifentanil und Sufentanil verschreiben. […]“

Es gibt also nun keine Begrenzung mehr, wie viele BtM auf einem Rezept bzw. innerhalb von 30 Tagen verordnet werden dürfen. Damit entfällt auch die entsprechende Retaxfalle.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung