Wie rechnen wir die Durchführung einer COVID-19-Impfung ab?
Seit dem 1. April müssen wir die Durchführung der COVID-19-Impfung digital abrechnen.
Jetzt haben wir für April den ersten Termin.
Was müssen wir dabei beachten?
Antwort
Während für Privatversicherte weiterhin die Papierbelege zur Abrechnung verwendet werden, muss für GKV-Versicherte seit dem 1. April die digitale Abrechnung angewendet werden. Bei den GKV-Versicherten rechnen Sie die Nebenleistungen digital ab, der Impfstoff wird jedoch weiterhin über den Sonderbeleg zulasten des BAS abgerechnet. Den verwendeten Impfstoff geben Sie zusätzlich im Datensatz an. Dazu wird sowohl die PZN des Impfstoffs als auch die Charge im Abgabedatensatz hinterlegt, der Preis wird jedoch mit 0 Euro angegeben. Einzeln Sie aus einem Mehrdosenbehältnis aus, muss zusätzlich das Sonderkennzeichen 02567053 angegeben werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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