Wie ist hier die Zuordnung in die PackungsV?

Bei dem vorliegenden Rezept sind wir uns nicht einig, ob wir die verordnete Menge abgeben dürfen.

Verordnet ist „Alkeran 2 mg 50 Filmtbl. Anzahl: 2; Menge ärztlich erforderlich“.

Ist die Abgabe von zweimal 50 Filmtabletten bei Verordnung auf einem Rezept möglich?

Antwort:

Der in Alkeran enthaltene Wirkstoff Melphalan ist selber nicht in der PackungsV aufgeführt, daher wird das Präparat anhand der zugehörigen Produktgruppe in die Gruppe der Zytostatika/Metastasenhemmer eingeordnet:

Die Packung zu 50 Stück trägt kein Normkennzeichen, da die Menge zwischen den N1- und den N2-Bereich fällt. Da die verordnete Gesamtmenge von 100 Stück weder die Menge der größten Messzahl (Nmax = 120) überstiegt, noch eine Packung zu 100 Stück im Handel ist, ist ein Stückeln mit zwei Packungen à 50 Stück gemäß Rahmenvertrag § 6 Absatz 2 möglich.

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