Wie ist dieses BtM-Rezept zu beliefern?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt folgendes BtM-Rezept vor:
„2 x Palexia ret 200 mg 54 St. Grünenthal
 1 x Palexia 50 mg 100 St.“
Wir sind uns bezüglich der abzugebenden Mengen unschlüssig. Dürfen wir bei den 200-mg-Tabletten 2 x 54 Stück abgeben oder müssen wir wirtschaftlich 1 x 100 Stück abgeben? Den umgekehrten Fall haben wir in der zweiten Zeile: Dürfen wir bei den 50 mg 2 x 50 Stück abgeben oder nur 1 x 50 Stück?
Antwort
Da BtM-Rezepte stückzahlgenau beliefert werden müssen, müssen Sie zwei Packungen zu je 54 Stück abgeben. Dies entspricht auch der Regelung in § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag, nach der Mehrfachverordnungen mit der verordneten Anzahl an Packungen beliefert werden müssen.
Da die zweite Verordnungszeile zu 100 St. Palexia 50 mg keinem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuzuordnen ist, handelt es sich hier um eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung. Solche nicht eindeutigen Verordnungen dürfen erst nach Rücksprache und Korrektur der Verordnung beliefert werden.
7 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen. Sofern das Korrektur- bzw. Ergänzungsdatum vom Abgabedatum abweicht, ist dieses zusätzlich anzugeben. Ein nach Handelsname oder unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnetes Fertigarzneimittel ist insbesondere dann eindeutig bestimmt, wenn es unmissverständlich einem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuzuordnen ist.“
Sicherheitshalber sollten Sie dann auch gleichzeitig die Darreichungsform klären: Es gibt in der Stärke 50 mg Tabletten (Packungsgrößen 20 St. und 50 St.), aber auch Retardtabletten (Packungsgrößen 20 St., 24 St., 50 St., 54 St. und 100 St.).
Prüfen Sie darüber hinaus, ob auch eine Angabe der Dosierung auf dem Rezept steht. Außerdem überschreitet der Arzt schon mit der ersten Verordnungszeile die BtM-Höchstmenge an Tapentadol von 18.000 mg, die pro Patient pro 30 Tage verordnet werden darf. Daher muss zusätzlich ein „A“ auf dieser Verordnung angegeben werden.
- DAP-Rubrik BtM
 - DAP Lexikon
 - Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
 
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
 Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung