Wie ist diese Warnmeldung bei Movicol Junior zu bewerten?
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Wir haben eine GKV-Verordnung über Movicol Junior aromafrei 90 x 6,9 g Beutel für ein 6-jähriges Kind erhalten. Daraufhin meldete unser Kassensystem aufgrund der N-Bezeichnung eine Nichterstattungsfähigkeit für Erwachsene. Im Internet fanden wir die Information, dass Movicol junior aromafrei generell seit 2012 von den GKV erstattet wird. Die Kundin beteuerte außerdem, dass es noch nie ein Problem mit der Erstattung der 90er-Packung gegeben habe.
Dürfen wir dieses Rezept beliefern und wird es von der Krankenkasse (Techniker) übernommen?
Antwort
Bei Movicol Junior aromafrei von Norgine handelt es sich um ein Medizinprodukt. Dieses ist in der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie gelistet und unter den dort angegebenen Bedingungen erstattungsfähig:

Die dort angegebenen Indikationen muss und kann die Apotheke nicht prüfen, wenn keine Diagnose auf dem Rezept steht. Das Alter des Kindes hingegen schon. Für ein 6-jähriges Kind ist die Erstattung jedoch kein Problem.
Sollte hingegen ein Movicol-Junior-aromafrei-Import verordnet sein, ist die Erstattung nicht möglich. Hintergrund ist, dass die Importe als Arzneimittel im Handel sind und die 90er-Packung dann als Jumbopackung gilt (Packungsinhalt > N3 = 50 St.).
- DAP Arbeitshilfe „Medizinprodukte auf GKV-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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