Wie erfolgt die Preisberechnung für Substitutionsmittel abseits der Hilfstaxe?
Bei der Preisberechnung von Substitutionsmitteln sind wir nun auf folgende Problematik gestoßen: Wie gehen wir vor, wenn für den entsprechenden Wirkstoff kein Preistableau in der Hilfstaxe aufgeführt ist?
Antwort
Die Hilfstaxe bildet mit den Anlagen 4 (Methadon-Lösungen), 5 (Levomethadon), 6 (Buprenorphin) und 7 (Suboxone) die Grundlage für die Abrechnung entsprechender Rezepturen. Ist der verwendete Wirkstoff hier nicht aufgeführt, muss vorab eine Preisvereinbarung mit der jeweiligen Krankenkasse getroffen werden. Teilweise halten die Krankenkassen unserer Erfahrung nach entsprechende Abrechnungstabellen bereit, teilweise wird anteilsweise ausgehend vom EK berechnet. Dies muss aber auf jeden Fall im Einzelfall in der entsprechenden Region geprüft werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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