Wie erfolgt die Preis­be­rechnung für Substi­tutions­mittel abseits der Hilfs­taxe?

Bei der Preis­berechnung von Substitutions­mitteln sind wir nun auf folgende Problematik gestoßen: Wie gehen wir vor, wenn für den entsprechenden Wirk­stoff kein Preis­tableau in der Hilfs­taxe aufge­führt ist?

Antwort

Die Hilfstaxe bildet mit den Anlagen 4 (Methadon-Lösungen), 5 (Levomethadon), 6 (Buprenorphin) und 7 (Suboxone) die Grundlage für die Abrechnung entsprechender Rezepturen. Ist der verwendete Wirkstoff hier nicht aufgeführt, muss vorab eine Preis­ver­ein­barung mit der jeweiligen Kranken­kasse getroffen werden. Teilweise halten die Kranken­kassen unserer Erfahrung nach entsprechende Abrechnungs­tabellen bereit, teilweise wird anteils­weise ausgehend vom EK berechnet. Dies muss aber auf jeden Fall im Einzelfall in der ent­sprechenden Region geprüft werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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