Wie dokumentiere ich Phenobarbital bei einer Rezeptur?

Uns liegt eine Rezeptur über „Phenobarbital 5 mg/ml in SyrSpend NEO ad 100 ml“ vor. Die Substanz Phenobarbital ist als Ausgangs­substanz ein BtM, aber als Rezeptur nicht mehr.

Daher stellen wir uns die Frage, wie und was wir doku­mentieren müssen. Und wie können wir den Abgang ohne BtM-Nummer dokumentieren?

Antwort

Phenobarbital ist als Ausgangs­stoff (Pulver/Substanz) BtM-pflichtig. Daher müssen Eingang und jeder Abgang des Ausgangs­stoffs im BtM-Buch dokumentiert werden – unabhängig davon, dass die herge­stellte Rezeptur selbst keine BtM-Rezeptur ist.

Für die Herstellung bedeutet das konkret Folgendes:

  • Eingang des Phenobarbital-Pulvers regulär im BtM-Buch erfassen (mit Lieferschein/Rechnungsbezug).
  • Abgang: Die für die Rezeptur entnommene Menge (mg) als Abgang im BtM-Buch eintragen.
    Als Begründung/Zweck kann z. B. vermerkt werden: „Abgang zur Rezepturherstellung: Phenobarbital 0,5 mg/ml in SyrSpend® NEO ad 100 ml“ (ggf. mit Bezug auf Herstellungsprotokoll-/Rezepturprotokoll-Nummer).
  • Zusätzlich natürlich das normale Herstellungsprotokoll nach ApBetrO führen.

Eine BtM-Rezept-Nummer ist hierfür nicht erforderlich, da es sich nicht um eine BtM-Verordnung handelt – entscheidend ist die BtM-Pflicht des Ausgangsstoffs und dessen Bestandsführung.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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