Wie dokumentiere ich Phenobarbital bei einer Rezeptur?
Uns liegt eine Rezeptur über „Phenobarbital 5 mg/ml in SyrSpend NEO ad 100 ml“ vor. Die Substanz Phenobarbital ist als Ausgangssubstanz ein BtM, aber als Rezeptur nicht mehr.
Daher stellen wir uns die Frage, wie und was wir dokumentieren müssen. Und wie können wir den Abgang ohne BtM-Nummer dokumentieren?
Antwort
Phenobarbital ist als Ausgangsstoff (Pulver/Substanz) BtM-pflichtig. Daher müssen Eingang und jeder Abgang des Ausgangsstoffs im BtM-Buch dokumentiert werden – unabhängig davon, dass die hergestellte Rezeptur selbst keine BtM-Rezeptur ist.
Für die Herstellung bedeutet das konkret Folgendes:
- Eingang des Phenobarbital-Pulvers regulär im BtM-Buch erfassen (mit Lieferschein/Rechnungsbezug).
- Abgang: Die für die Rezeptur entnommene Menge (mg) als Abgang im BtM-Buch eintragen.
Als Begründung/Zweck kann z. B. vermerkt werden: „Abgang zur Rezepturherstellung: Phenobarbital 0,5 mg/ml in SyrSpend® NEO ad 100 ml“ (ggf. mit Bezug auf Herstellungsprotokoll-/Rezepturprotokoll-Nummer). - Zusätzlich natürlich das normale Herstellungsprotokoll nach ApBetrO führen.
Eine BtM-Rezept-Nummer ist hierfür nicht erforderlich, da es sich nicht um eine BtM-Verordnung handelt – entscheidend ist die BtM-Pflicht des Ausgangsstoffs und dessen Bestandsführung.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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