Werden Mehrkosten für Kinder bei Verordnung mit Kreuz erstattet?

Wir haben ein Problem bei einer Rezept­be­lieferung von einem Kinder­rezept zulasten der AOK Baden-Württemberg (IK 10801821). Verordnet ist „Antra mups 90 Tbl. (PZN 00109174)“ mit Aut-idem-Kreuz. Die Mutter hat ein Schreiben vom MDK, dass das verordnete Medikament als einziges AM für dieses Kind mit seiner Indikation geeignet sei.

Jetzt die Frage: Muss die Mutter trotzdem die Mehr­kosten für das Präparat bezahlen (andere aut-idem-fähige FAM sind verfügbar, auch ohne Mehrkosten).

Die Mutter beharrt darauf, dass sie keine Mehr­kosten zahlen muss. Wie ist das Rezept zu behandeln?

Antwort

Mehrkosten müssen leider auch für Kinder­rezepte gezahlt werden, lediglich die Rezept­gebühr wird bis zum 18. Geburts­tag erlassen. Die Kasse übernimmt Mehrkosten nur, wenn ein Rabatt­artikel nicht lieferbar ist und es keine alternative Abgabe ohne Mehrkosten gibt.

11 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist bei einer Abgabe nach Absatz 2 kein Arznei­mittel zum Fest­betrag verfügbar, trägt die Kranken­kasse abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 SGB V die Mehrkosten. Bezugs­größe für die Bemes­sung der Zuzahlung nach § 61 Satz 1 SGB V ist der Abgabe­preis des Arznei­mittels.“

Die Kundin könnte höchstens versuchen, die Rechnung der Mehrkosten im Nachhinein bei ihrer Kasse einzureichen, aber es ist fraglich, ob sie damit Erfolg hätte.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung