Wer zahlt die Mehr­kosten?

Uns liegt ein Rezept über „Salbuhexal DA 1 Stück“ zulasten der BARMER vor. Zurzeit sind keine Arznei­mittel unter Fest­betrag lieferbar, sodass Mehr­kosten anfallen.

Wem dürfen wir die Mehr­kosten in Rechnung stellen?

Antwort

Laut § 11 Abs. 3 Rahmenvertrag übernehmen die Krankenkassen nur dann die Mehrkosten, wenn es einen Rabattvertrag gibt und weder Rabattvertragsarzneimittel noch aut-idem-fähige Arzneimittel zum Festbetrag verfügbar sind. Da es im Fall von salbutamolhaltigen Dosieraerosolen keine Rabattverträge gibt, müsste nach Rahmenvertrag die Patientin oder der Patient die Mehrkosten tragen. Die BARMER hat jedoch kürzlich verkündet, dass sie die Mehrkosten übernimmt, solange der Lieferengpass anhält. Sie können in diesem Fall die Mehrkosten also direkt der Krankenkasse in Rechnung stellen. Bei anderen Krankenkassen müssten Sie in Erfahrung bringen, ob es dort ähnliche Vereinbarungen gibt. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kosten zunächst privat gezahlt werden. Anschließend sollten die Versicherten die gezahlten Mehrkosten bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen, mit Hinweis auf das Rundschreiben des Bundesamts für Soziale Sicherung zu diesem Thema.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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