Wer kann diese Verordnung heilen – Arzt oder Apotheke?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Folgendes Rezept haben wir erhalten:
„Valproat Chrono 300 mg 200 Stück Fa. Zentiva“ wurde zulasten der IKK Classic Hamburg verordnet.
Von Zentiva ist kein Valproat Chrono gelistet und der Kunde hatte bisher immer Valproat chrono von CT (300 mg 200 RET).
Darf nach ärztlicher Rücksprache das Präparat der anderen Firma abgegeben oder muss ein neues Rezept ausgestellt werden?
Antwort
Ist eine Verordnung, wie in diesem Fall, nicht eindeutig einem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuzuordnen, dann handelt es sich um eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung, die eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich macht. Da es sich bei Valproinsäure um einen Wirkstoff der Substitutionsausschlussliste handelt, muss das Präparat aber vom Arzt eindeutig bestimmt verordnet werden. Die Korrekturen und den Hinweis auf die erfolgte Rückfrage können Sie selbst auf dem Rezept vermerken und abzeichnen. Ein neues Rezept durch den Arzt ist nicht erforderlich.
- DAP Arbeitshilfe „Rezepte der Substitutionsausschlussliste“
 
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
 Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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