Welches Datum gilt für die Fest­legung der Zu­zahlung?

Wir haben eine Retax bekommen, da wir keine Zu­zahlung erhoben haben. Bei der Nach­ver­folgung des Vor­gangs ist uns auf­ge­fallen, dass zum Zeit­punkt der Rezept­abrufung im September das Arznei­mittel zuzahlungs­frei war. Zum Zeitpunkt der Ab­holung im Oktober war das Arznei­mittel an­scheinend zuzahlungs­pflichtig. Unsere EDV hat uns darauf nicht hinge­wiesen.

Wir stellen uns die Frage, welcher Zeit­punkt für die Fest­legung der Zu­zahlung aus­schlag­gebend ist. Das Abruf- oder das Abgabe­datum?

Antwort

Für die Preis­berechnung und damit auch für die Ermittlung der Zu­zahlung ist gemäß Rahmen­vertrag der Abgabe­tag maß­geblich. Dies geht aus § 22 Rahmen­vertrag hervor:

22 Rahmenvertrag

„Die Apotheke ist bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an Versicherte verpflichtet, den für den Tag der Abgabe geltenden Apothekenabgabepreis zu berechnen und grundsätzlich anzugeben. [...]“

Daher hätten Sie den Preis bzw. die Zuzahlung zum Abgabetag zugrunde legen müssen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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