Welches Datum gilt für die Festlegung der Zuzahlung?
Wir haben eine Retax bekommen, da wir keine Zuzahlung erhoben haben. Bei der Nachverfolgung des Vorgangs ist uns aufgefallen, dass zum Zeitpunkt der Rezeptabrufung im September das Arzneimittel zuzahlungsfrei war. Zum Zeitpunkt der Abholung im Oktober war das Arzneimittel anscheinend zuzahlungspflichtig. Unsere EDV hat uns darauf nicht hingewiesen.
Wir stellen uns die Frage, welcher Zeitpunkt für die Festlegung der Zuzahlung ausschlaggebend ist. Das Abruf- oder das Abgabedatum?
Antwort
Für die Preisberechnung und damit auch für die Ermittlung der Zuzahlung ist gemäß Rahmenvertrag der Abgabetag maßgeblich. Dies geht aus § 22 Rahmenvertrag hervor:
22 Rahmenvertrag
„Die Apotheke ist bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an Versicherte verpflichtet, den für den Tag der Abgabe geltenden Apothekenabgabepreis zu berechnen und grundsätzlich anzugeben. [...]“
Daher hätten Sie den Preis bzw. die Zuzahlung zum Abgabetag zugrunde legen müssen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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