Welche Pegfilgrastim-Arzneimittel dürfen gegeneinander ausgetauscht werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir benötigen Hilfe bezüglich der Abgabe von Biologicals mit dem Wirkstoff Pegfilgrastim. Welche dieser Biologicals können untereinander ausgetauscht werden und welche nicht? Wo findet man eine entsprechende Übersicht? Wie ist vorzugehen, wenn nur der Wirkstoff verschrieben wurde, weil dem Arzt egal ist, welches der Fertigarzneimittel es sein sollte?
Antwort
Biologika müssen immer als eindeutig bestimmte Verordnung, also unter Angabe der PZN oder des Herstellers, verordnet werden. Reine Wirkstoffverordnungen sind in diesem Fall unklare Verordnungen, die eine Rücksprache mit dem Arzt notwendig machen.
Welche Biologika untereinander ausgetauscht werden können, kann der Anlage 1 zum Rahmenvertrag entnommen werden. Diese finden Sie auch auf dem DeutschenApothekenPortal:
Abb.: Anlage 1 des Rahmenvertrags
Da Pegfilgrastim nicht in der Anlage 1 gelistet ist, kann ein Arzneimittel dieses Wirkstoffs nur innerhalb der Original-Import-Gruppe ausgetauscht werden. Ein Austausch zwischen verschiedenen wirkstoffgleichen Pegfilgrastim-Arzneimitteln ist nicht erlaubt!
- DAP-Rubrik „Biologicals“
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
 Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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