Welche Angaben muss die Apotheke auf das BtM-Rezept drucken?
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Nach der BtMVV müssen Apotheken bei Abgabe Name und Anschrift auf das Rezept drucken.
Reicht dafür die Angabe von Name, Postleitzahl und Stadt oder müssen Straße und Hausnummer ebenfalls dabei sein?
Antwort
Bestandteil der Anschrift sind Name der Person bzw. Institution, Straße und Hausnummer sowie Postleitzahl und Ort.
Diese müssen also von der Apotheke auf dem Rezept aufgebracht werden, um die Anforderungen nach BtMVV zu erfüllen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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