Welche Änderung gibt es bei der Erstattung von Pankreas­enzymen?

Wir haben gehört, dass es bei der Erstat­tung von nicht ver­schreibungs­pflichtigen Pankreas­enzymen eine Änderung gegeben hat.

Ist dies korrekt und was müssen wir nun beachten?

Antwort

Ihre Information ist korrekt, es gab diesbe­züglich eine Änderung in Anlage I der Arznei­mittel-Richt­linie des G-BA:

Bislang hieß es dort in Nr. 36:

Anlage I (OTC-Übersicht) der Arznei­mittel-Richt­linie

Pankreas­enzyme, ausge­nommen in fixer Kombination mit anderen Wirk­stoffen, nur zur Behandlung chronischer, exokriner Pankreas­insuffizienz oder Mukoviszidose sowie zur Behandlung der funktionellen Pankreas­insuffizienz nach Gastrektomie bei Vor­liegen einer Steatorrhoe.“

(gültig bis 08.05.2025)

Diese Formulierung wurde angepasst und lautet nun folgender­maßen:

Anlage I (OTC-Übersicht) der Arznei­mittel-Richt­linie

Aus dem Pankreas gewonnene Enzyme, ausge­nommen in fixer Kombi­nation mit anderen Wirk­stoffen, nur zur Behandlung chronischer, exokriner Pankreas­insuffizienz oder Mukoviszidose sowie zur Behandlung der funktionellen Pankreas­insuffizienz nach Gastrektomie bei Vorliegen einer Steatorrhoe.“

(gültig seit 09.05.2025)

Bei Arznei­­mitteln, die aus dem Pankreas gewonnene Enzyme erhalten, ändert sich nichts. Anders sieht es für Arznei­­mittel aus, die keine tierischen Pankreas­­enzyme enthalten. Darunter fallen beispiels­­weise die in NORTASE enthaltenen Rizoenzyme. Letzteres kann also nur noch auf Grünem Rezept verordnet (einige Kranken­­kassen tragen die Kosten für OTC-Arznei­­mittel im Rahmen frei­williger Satzungs­­leistungen) oder natürlich ohne Rezept erworben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung