Was hat Vorrang, wenn Arzneimittel und PZN voneinander abweichen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zur PZN auf dem Rezept: Muss die PZN mit dem verordneten Artikel übereinstimmen? Und was hat Vorrang, wenn Arzneimittel und PZN voneinander abweichen – die PZN oder das namentlich verordnete Mittel?
Antwort
Nach Vorgaben im Bundesmantelvertrag der Ärzte soll jeweils eine PZN auf dem Rezept angegeben werden. Da die Angabe einer PZN aber keine Pflichtangabe nach AMVV ist, muss sie auch nicht von der Apotheke geprüft werden. Fallen Ihnen jedoch Unstimmigkeiten mit der Verordnungszeile auf (man könnte dies als nicht eindeutig bestimmte Verordnung einstufen), dann sollten Sie diese mit dem Arzt klären, entsprechend ändern und mit Datum und Kürzel abzeichnen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung