Wann ist Hydro­cortison ver­schreibungs­pflichtig und wann nicht?

Uns ist bekannt, dass Hydro­­cortison-Präparate in bestimmten Wirk­­stärken/Packungs­­größen nicht ver­­schreibungs­­pflichtig sind. Dies wird ja auch in der EDV so ange­z­eigt, bei Rezepturen sind wir aber teil­­weise bezüg­lich des Rezept­­status unsicher.

Wo können wir nach­­schauen, für welche Stärken dies gilt?

Antwort

Die ent­sprechende Information können Sie in Anlage 1 der Arznei­mittel­ver­schrei­bungs­ver­ordnung nach­schauen. In dieser Anlage sind alle Wirk­stoffe auf­ge­führt, die ver­schrei­bungs­pflichtig sind – dies gilt sowohl für Fertig­arznei­mittel als auch für Rezepturen. Außerdem sind dort Aus­nahmen von der Ver­schreibungs­pflicht aufgeführt.

Für Hydrocortison sieht dies folgender­maßen aus:

Anlage 1 AMVV

Hydrocortison und seine Ester

– ausgenommen in Zube­reitungen für den äußeren Gebrauch

a) in einer Konzentration bis zu 0,25 % Hydro­cortison oder Hydr­ocortison­acetat, berechnet als Hydro­cortison und in Packungs­größen bis zu 50 g,

b) in einer Konzentration von über 0,25 bis zu 0,5 % Hydro­cortison oder Hydro­cortison­acetat, berechnet als Hydro­cortison und in Packungs­größen bis zu 30 g zur kurz­zeitigen (maximal zwei Wochen andauernden) äußer­lichen Anwendung zur Behandlung von mäßig ausge­prägten ent­zünd­lichen, aller­gischen oder jucken­den Haut­er­krankungen,

c) in einer Konzentration von 0,2 % Hydro­cortison­acetat in Kombi­nation mit Natrium­bitumino­sulfonat (hell) und in Packungs­größen bis zu 20 g zur kurz­zeitigen Anwendung zur Behandlung nicht infi­zierter, leicht ausge­prägter ent­zündlicher, aller­gischer oder jucken­der Haut­er­krankungen, und sofern auf Behält­nissen und äußeren Umhül­lungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene und Kinder ab dem voll­endeten sechsten Lebens­jahr ange­geben ist –“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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