Wann ist Hydrocortison verschreibungspflichtig und wann nicht?
Uns ist bekannt, dass Hydrocortison-Präparate in bestimmten Wirkstärken/Packungsgrößen nicht verschreibungspflichtig sind. Dies wird ja auch in der EDV so angezeigt, bei Rezepturen sind wir aber teilweise bezüglich des Rezeptstatus unsicher.
Wo können wir nachschauen, für welche Stärken dies gilt?
Antwort
Die entsprechende Information können Sie in Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung nachschauen. In dieser Anlage sind alle Wirkstoffe aufgeführt, die verschreibungspflichtig sind – dies gilt sowohl für Fertigarzneimittel als auch für Rezepturen. Außerdem sind dort Ausnahmen von der Verschreibungspflicht aufgeführt.
Für Hydrocortison sieht dies folgendermaßen aus:
Anlage 1 AMVV
„Hydrocortison und seine Ester
– ausgenommen in Zubereitungen für den äußeren Gebrauch
a) in einer Konzentration bis zu 0,25 % Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als Hydrocortison und in Packungsgrößen bis zu 50 g,
b) in einer Konzentration von über 0,25 bis zu 0,5 % Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als Hydrocortison und in Packungsgrößen bis zu 30 g zur kurzzeitigen (maximal zwei Wochen andauernden) äußerlichen Anwendung zur Behandlung von mäßig ausgeprägten entzündlichen, allergischen oder juckenden Hauterkrankungen,
c) in einer Konzentration von 0,2 % Hydrocortisonacetat in Kombination mit Natriumbituminosulfonat (hell) und in Packungsgrößen bis zu 20 g zur kurzzeitigen Anwendung zur Behandlung nicht infizierter, leicht ausgeprägter entzündlicher, allergischer oder juckender Hauterkrankungen, und sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr angegeben ist –“
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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