Vorlagedatum oder Abgabedatum bei BtM-Rezepten?
Wir haben eine Nachfrage bezüglich Vorlage- und Abgabedatum bei BtM-Rezepten. Uns wurde ein BtM-Rezept mit dem Ausstellungsdatum 08.01.2026 am 15.01.2026 vorgelegt. Da wir das Arzneimittel erst bestellen mussten, konnten wir es erst am 16.01.2026, also nach Gültigkeit des Rezeptes, abgeben.
Was müssen wir jetzt dokumentieren, damit das Rezept nicht retaxiert wird?
Antwort
Laut § 12 Abs. 1 BtMVV gilt Folgendes:
12 Abs.1 BtMVV
„Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht abgegeben werden:
1. Auf eine Verschreibung, […] die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde oder […]“
Somit muss die BtM-Verordnung bei Vorlage in der Apotheke noch im Zeitraum der Gültigkeit gewesen sein. Die Abgabe kann auch danach erfolgen. Das Rezept darf erst bei Abgabe bedruckt werden, daher empfehlen wir Ihnen, das Vorlagedatum zusätzlich auf der Verordnung zu dokumentieren.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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