Dürfen wir Volon A Ampullen auf GKV-Rezept abgeben?

Wir haben ein Rezept über Volon A Ampullen zulasten der GKV vorgelegt bekommen und stellen uns die Frage, ob wir es zulasten dieser beliefern dürfen.

Antwort

Volon A findet sich zwar auf der Liste der Lifestyle-Arzneimittel (Anlage II der AM-RL), jedoch ausdrücklich nur für das Anwendungsgebiet Alopecia areata.

Es ist in anderen Indikationen zulasten der GKV erstattungsfähig. Nur für die Indikation Alopecia areata wäre Volon A nicht erstattungsfähig. Die Apotheke hat diesbezüglich jedoch keine Prüfpflicht, es sei denn, die Diagnose Alopecia areata stünde auf dem Rezept. Nur in diesem Fall müsste Volon A privat gezahlt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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