Vitamine mit oder ohne Diagnose?

Wir erhielten ein Kassen­rezept über Folsäure 5 mg N3 und B12 Anker­mann N3, je­weils mit der Diagnose ICD-Code E53.8g ver­sehen (Vitamin­mangel sonstige B-Vitamine). Laut Arznei­mittel-Richt­linie sind diese Vitamine ja bei schwer­wiegendem Mangel ver­ord­nungs­­fähig.

Ist dann dieser Diagnose­code richtig? Oder soll der Arzt das Rezept noch korrigieren?

Antwort

In der Tat gibt es keine Ver­pflichtung für den Arzt, bei Arznei­mittel­rezepten eine Diagnose aufzu­bringen – auch nicht, wenn die Erstat­tung an bestimmte Diagnosen gebunden ist. Die Dokumentation dazu nimmt die Praxis in ihrer Akte vor. Tatsächlich sollen die Ärztinnen und Ärzte aus Daten­schutz­gründen keine Diagnosen auf Rezepten aufbringen – dies ist aber ein anderes Thema. Bei Vorliegen einer Diagnose auf dem Rezept sind Sie prüf­ver­pflichtet. Sie müssen dabei aber aus unserer Sicht nur die Sinn­haftig­keit prüfen – ob nun tat­sächlich ein schwerer Mangel­zu­stand vor­liegt, können und müssen Sie nicht beurteilen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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