Visc OPHTAL Augengel 3 × 10 g erstattungsfähig?

Wir haben eine Verordnung über „Visc OPHTAL Augengel 3 × 10 g PZN 00058407“ vorliegen. Bei der Packung 3 × 10 g handelt es sich um eine Jumbopackung. Die 10-g-Packung ist außer Handel.

Dürfen wir dann die 3 × 10 g abgeben?

Antwort

Laut § 2 Abs. 4 der PackungsV gilt Folgendes:

2 Abs. 4 PackungsV

„Packungen, deren Inhalte die jeweils größte der auf Grund dieser Ver­ordnung bezeichneten Packungs­größe über­steigen, dürfen nicht zu Lasten der gesetz­lichen Kranken­versicherung abge­geben werden.“

Somit ist die Packung mit 3 × 10 g, auch wenn die Norm­packung außer Handel ist, nicht erstat­tungs­fähig. Alternativ könnte die Ärztin oder der Arzt EDOs Visc OPHTAL sine Augengel verordnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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