Visc OPHTAL Augengel 3 × 10 g erstattungsfähig?
Wir haben eine Verordnung über „Visc OPHTAL Augengel 3 × 10 g PZN 00058407“ vorliegen. Bei der Packung 3 × 10 g handelt es sich um eine Jumbopackung. Die 10-g-Packung ist außer Handel.
Dürfen wir dann die 3 × 10 g abgeben?
Antwort
Laut § 2 Abs. 4 der PackungsV gilt Folgendes:
2 Abs. 4 PackungsV
„Packungen, deren Inhalte die jeweils größte der auf Grund dieser Verordnung bezeichneten Packungsgröße übersteigen, dürfen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.“
Somit ist die Packung mit 3 × 10 g, auch wenn die Normpackung außer Handel ist, nicht erstattungsfähig. Alternativ könnte die Ärztin oder der Arzt EDOs Visc OPHTAL sine Augengel verordnen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung