Verschreibungspflichtiges Medizinprodukt
Wir haben eine Verordnung zulasten der DAK-Gesundheit vorgelegt bekommen. Verordnet sind Idroflog Augentropfen. Zwar ist Hydrocortison enthalten, jedoch in keiner therapeutischen Dosis.
Sind diese Augentropfen überhaupt erstattungsfähig?
Antwort
Bei den verordneten Augentropfen handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Medizinprodukt mit Arzneimittelcharakter. Diese werden nur erstattet, wenn sie in der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie gelistet sind. Die Erstattungsfähigkeit ist unabhängig davon, ob es sich um verschreibungspflichtige oder nicht verschreibungspflichtige Medizinprodukte handelt. Die Augentropfen können daher nur privat abgerechnet werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung