Verschreibungs­pflichtiges Medizin­produkt

Wir haben eine Verordnung zulasten der DAK-Gesundheit vorge­legt bekommen. Verordnet sind Idroflog Augen­tropfen. Zwar ist Hydrocortison enthalten, jedoch in keiner therapeu­tischen Dosis.

Sind diese Augentropfen überhaupt erstattungs­fähig?

Antwort

Bei den verordneten Augen­tropfen handelt es sich um ein ver­schreibungs­pflichtiges Medizin­produkt mit Arznei­mittel­charakter. Diese werden nur erstattet, wenn sie in der Anlage V zur Arznei­mittel-Richt­linie gelistet sind. Die Erstattungs­fähigkeit ist unab­hängig davon, ob es sich um verschreibungs­pflichtige oder nicht verschreibungs­pflichtige Medizin­produkte handelt. Die Augen­tropfen können daher nur privat abge­rechnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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