Gilt die Verschreibungspflicht für Vitamin D über 1.000 I.E. auch bei vaginaler Anwendung in Ovula?
Uns ist bekannt, dass Vitamin D bei oraler Gabe über 1.000 I.E. verschreibungspflichtig ist. Gilt diese Regelung auch für Ovula?
Wir erhalten gelegentlich Verordnungen über Vaginalzäpfchen mit 5.000 bis 10.000 I.E. je Ovulum. Die Patientinnen möchten für die Folgeverordnung nicht erneut die Arztpraxis kontaktieren.
Antwort
Hochdosiertes Vitamin D und die Unterschiede in der Verschreibungspflicht stiften häufig Verwirrung. Grund ist, dass diese Produkte sowohl als Nahrungsergänzungsmittel als auch als Arzneimittel im Handel sind.
Für Arzneimittel gibt es klare Regeln, unter welchen Bedingungen ein Wirkstoff verschreibungspflichtig ist bzw. von der Verschreibungspflicht ausgenommen wird. Bei Vitamin D3 (Colecalciferol) zur Anwendung beim Menschen gilt laut Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung folgende Ausnahme:
„Zur Anwendung bei Menschen, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis bis zu 1.000 I.E. (entspricht 0,025 mg) Colecalciferol angegeben ist.“
Arzneimittel mit einer höheren Tagesdosis sind demnach verschreibungspflichtig.
Stellen Sie eine Rezeptur her, handelt es sich um ein Arzneimittel. Sie dürfen Ovula ohne Verordnung daher nur bis zu einer Dosierung von 1.000 I.E. herstellen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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