Verordnungen über Schütt­ware belieferbar?

Wir haben ein E-Rezept über „Torasemid AL 10 mg TAB 100 Stück, PZN 06564554“ zu­lasten der BARMER vorliegen.
Das verord­nete Arznei­mittel hat keine Norm­größe.

Daher stellen wir uns die Frage, ob wir auf die Ver­ordnung den Rabatt­partner Torasemid 1 A Pharma abgeben dürfen oder eine neue Ver­ordnung brauchen.

Antwort

Bei der verord­neten Packung handelt es sich um Schütt­­ware, daher ist weder ein N-Kenn­­zeichen noch ein Preis in der Taxe hinter­legt. Diese Ware ist für die Ver­blisterung gedacht und darf nicht zu­lasten der GKV abge­rechnet werden.

Das Präparat ist auch nicht aut-idem-konform mit den anderen Packungen à 100 Stück, daher ist ein „einfacher“ Austausch, wie Sie ihn vor­nehmen würden, leider nicht möglich. Da es sich bei dieser Ver­ordnung um eine eindeutig bestimmte Ver­ordnung handelt (der Artikel ist im Preis­­ver­zeichnis zu finden), können Sie eine ent­sprechende Änderung auch nicht selbst vor­­nehmen. Aus unserer Sicht ist daher die Anforderung eines neuen Rezepts bei der ver­ord­nenden Person not­­wendig – dann könnten Sie aber dort auch direkt auf die Proble­­matik bei der ver­ord­neten PZN hinweisen, damit solche Ver­­ordnungen zukünftig nicht mehr ausge­stellt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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