Verordnungen über Schüttware belieferbar?
Wir haben ein E-Rezept über „Torasemid AL 10 mg TAB 100 Stück, PZN 06564554“ zulasten der BARMER vorliegen.
Das verordnete Arzneimittel hat keine Normgröße.
Daher stellen wir uns die Frage, ob wir auf die Verordnung den Rabattpartner Torasemid 1 A Pharma abgeben dürfen oder eine neue Verordnung brauchen.
Antwort
Bei der verordneten Packung handelt es sich um Schüttware, daher ist weder ein N-Kennzeichen noch ein Preis in der Taxe hinterlegt. Diese Ware ist für die Verblisterung gedacht und darf nicht zulasten der GKV abgerechnet werden.
Das Präparat ist auch nicht aut-idem-konform mit den anderen Packungen à 100 Stück, daher ist ein „einfacher“ Austausch, wie Sie ihn vornehmen würden, leider nicht möglich. Da es sich bei dieser Verordnung um eine eindeutig bestimmte Verordnung handelt (der Artikel ist im Preisverzeichnis zu finden), können Sie eine entsprechende Änderung auch nicht selbst vornehmen. Aus unserer Sicht ist daher die Anforderung eines neuen Rezepts bei der verordnenden Person notwendig – dann könnten Sie aber dort auch direkt auf die Problematik bei der verordneten PZN hinweisen, damit solche Verordnungen zukünftig nicht mehr ausgestellt werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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