Ist die Verordnung von zwei Sorten Cannabis auf einem Muster-16-Rezept erlaubt?

Wir haben ein Muster-16-Rezept über Cannabis­blüten erhalten. Es wurden zwei verschiedene Sorten auf diesem Rezept verordnet.

Dürfen wir das Rezept so beliefern oder brauchen wir für jede Sorte ein eigenes Rezept?

Antwort

Cannabis­blüten werden als Rezeptur ver­ordnet und abge­rechnet. Pro Rezept darf nur eine Rezeptur verordnet werden, Basis sind die „Erläuterungen zur Vor­druck­verein­barung“ zu Anlage 2 des Bundes­mantel­vertrag – Ärzte (BMV-Ä). Daher kann auch nur eine Sorte Cannabis­blüten pro Rezept verordnet werden. Auch bei der Ab­rechnung selbst würden Sie bei zwei Sorten ein Problem bekommen, da die Ab­rechnung per Hash-Code erfolgt und pro Muster-16-Rezept immer nur ein solcher Code erzeugt werden kann.

Sie sollten daher zwei getrennte Rezepte anfordern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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