Ist die Verordnung von zwei Sorten Cannabis auf einem Muster-16-Rezept erlaubt?
Wir haben ein Muster-16-Rezept über Cannabisblüten erhalten. Es wurden zwei verschiedene Sorten auf diesem Rezept verordnet.
Dürfen wir das Rezept so beliefern oder brauchen wir für jede Sorte ein eigenes Rezept?
Antwort
Cannabisblüten werden als Rezeptur verordnet und abgerechnet. Pro Rezept darf nur eine Rezeptur verordnet werden, Basis sind die „Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung“ zu Anlage 2 des Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä). Daher kann auch nur eine Sorte Cannabisblüten pro Rezept verordnet werden. Auch bei der Abrechnung selbst würden Sie bei zwei Sorten ein Problem bekommen, da die Abrechnung per Hash-Code erfolgt und pro Muster-16-Rezept immer nur ein solcher Code erzeugt werden kann.
Sie sollten daher zwei getrennte Rezepte anfordern.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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