Dürfen wir eine Verordnung über 20 Stück mit 30 Stück beliefern?

Uns liegt eine Verordnung über „Nifedipin AL 10 WKA N1 20 St. PZN 04748362“ vor. Die 20 Stück sind zurzeit jedoch nicht lieferbar. Es ist aber „Nifedipin AL 10 WKA N1 30 St.“ lieferbar. Dürfen wir in diesem Fall auch die 30 Stück abgeben, da es aut-idem-fähig ist und die gleiche Normgröße besitzt?

Antwort

Laut § 8 Abs. 3 Rahmenvertrag gilt Folgendes:

8 Abs. 3 Rahmenvertrag

Ist bei einer Verordnung eine N-Bezeichnung angegeben, stehen alle Packungen aus diesem N-Bereich zur Auswahl.

Da aber mit den 20 Stück ein Preisanker festgelegt wurde und Sie diesen bei der Abgabe der 30 Stück überschreiten müssen, sollten Sie die Nichtlieferbarkeit der 20 Stück auf dem Rezept oder im Abgabedatensatz dokumentieren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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