Vergleich Original/Import: Was gilt bei Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste?

Bei folgendem Rezept stehen wir vor einem Problem:

Krankenkasse: Barmer (IK 104080005)
„Prograf 1 mg 100 St. N3 Kohl“

Dieser Wirkstoff darf ja nicht ausgetauscht werden. Das Original ist rabattiert, wird aber bei Eingabe in die EDV nicht angezeigt.

Dürfen bzw. müssen wir hier austauschen?

Antwort:

Prograf mit dem Wirkstoff Tacrolimus gehört zu den Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste (Teil B Anlage VII der AM-RL des G-BA). Allerdings ist auch bei diesen Wirkstoffen ein Austausch zwischen Original und Import möglich (und im Rahmen von Rabattverträgen auch verpflichtend), da diese als identisch gelten.

Zu diesem Thema ist dem Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen folgendes zu entnehmen:

4 (13) vdek-Arzneiversorgungsvertrag

„Analog zu Absatz 12 kann bei Verordnungen mit Fertigarzneimitteln, die von der Substitutionsausschlussliste erfasst sind, ein Austausch zwischen importierten Arzneimitteln und Bezugsarzneimittel erfolgen. Reine Wirkstoffverordnungen, ohne Nennung des konkreten Handelsnamens, sind als unklare Verordnung einzustufen. In diesem Fall bedarf es einer vorherigen Abklärung hinsichtlich des tatsächlich abzugebenden Fertigarzneimittels mit dem Verordner.“

Da das Original Prograf der Firma Astellas rabattiert ist, ist dieses vorrangig abzugeben. Die Lauer-Taxe online (Stand 01.12.2017) zeigt das Rabattarzneimittel im entsprechenden Vergleich an (an dem „%“-Symbol zu erkennen):

Damit auch Sie eine solche Anzeige durch Ihre EDV erhalten und entsprechende Rezepte vertragskonform beliefern können, sollten Sie mit Ihrem EDV-Anbieter klären, ob und wie diese Anzeige möglich ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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