Verbandmittel auf Entlassrezept
Wir stellen uns die Frage, welche Packungsgröße wir im Entlassmanagement bei Verbandmitteln abgeben dürfen, da es hier ja keine N1-Größe gibt.
Antwort
Laut § 5 Anlage 8 Rahmenvertrag gilt Folgendes:
5 Anlage 8 Rahmenvertrag
„Sonstige in die Arzneimittelversorgung nach § 31 SGB V einbezogene Produkte für die Versorgung im Rahmen des Entlassmanagements können analog zu § 39 Absatz 1a SGB V für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen abgegeben werden. Ist erkennbar darüber hinaus verordnet worden, kann die abgebende Person ohne Rücksprache mit der verschreibenden Person eine Menge bis zu einer Reichdauer von sieben Tagen oder die kleinste im Handel befindliche Packung abgeben. […]“
Sie können also entweder eine Menge bis zu einer Reichdauer von 7 Tagen oder die kleinste im Handel befindliche Packung abgeben.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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