Verband­mittel auf Entlass­rezept

Wir stellen uns die Frage, welche Packungs­größe wir im Entlass­management bei Verband­mitteln ab­geben dürfen, da es hier ja keine N1-Größe gibt.

Antwort

Laut § 5 Anlage 8 Rahmen­vertrag gilt Folgendes:

5 Anlage 8 Rahmen­vertrag

„Sonstige in die Arznei­mittel­ver­sorgung nach § 31 SGB V einbe­zogene Produkte für die Ver­sorgung im Rahmen des Entlass­managements können analog zu § 39 Absatz 1a SGB V für einen Zeit­raum von bis zu sieben Tagen abge­geben werden. Ist er­kenn­bar darüber hin­aus ver­ordnet worden, kann die abge­bende Person ohne Rück­sprache mit der ver­schrei­benden Person eine Menge bis zu einer Reich­dauer von sieben Tagen oder die kleinste im Handel befind­liche Packung ab­geben. […]“

Sie können also entweder eine Menge bis zu einer Reich­dauer von 7 Tagen oder die kleinste im Handel befind­liche Packung ab­geben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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