Veletri: Kann man die Zuzahlung für Patienten reduzieren?
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Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem das Medikament Veletri mehrfach verordnet ist:
„Veletri 1,5 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung 1 St. x 20!“
Allein für ein Rezept fallen 200 Euro an gesetzlicher Zuzahlung an. Der Patient leidet unter pulmonal arterieller Hypertonie und erhält das Medikament intravenös über eine Infusionspumpe.
Gibt es eine Möglichkeit, die Zuzahlung zu reduzieren? Wie können wir den Patienten diesbezüglich beraten?
Antwort
Veletri (Epoprostenol) wird bei pulmonal arterieller Hypertonie kontinuierlich intravenös über eine tragbare Infusionspumpe appliziert, wobei die Zufuhr nicht unterbrochen werden darf. Die Rekonstitution und Verdünnung zur Infusionslösung kann entweder – nach ausreichender Schulung – durch den Patienten selbst oder durch Fachpersonal (in der Arztpraxis/Apotheke) vorgenommen werden. Hierbei ist unerlässlich, dass unter aseptischen Bedingungen gearbeitet wird, damit es nicht zu einer Blutinfektion (Sepsis) kommt.
Die für den Patienten anfallende Zuzahlung könnte reduziert werden, indem der Arzt Veletri nicht packungsweise, sondern als Rezeptur zur Herstellung in der Apotheke verordnet, zum Beispiel:
In diesem Fall würde die Apotheke die Herstellung der Epoprostenol-Lösung zur Injektion übernehmen und die Reservoirs für die Infusionspumpe befüllen. Die Apotheke muss jedoch zur Herstellung einer solchen Rezeptur die Anforderungen zur Herstellung von Parenteralia (§ 35 ApBetrO) erfüllen, also spezialisiert sein.
Haltbarkeit
Laut Fachinformation ist die rekonstituierte und auf die Endkonzentration verdünnte Lösung von Veletri im Medikamentenverabreichungsreservoir bei 2–8 °C bis zu 8 Tage haltbar.
Da die Zuzahlung immer noch pro Rezeptur (10 Euro) anfällt, wird der Patient dennoch schnell an die Belastungsgrenze der Eigenbeteiligung stoßen, da der Arzneimittelverbrauch bei einer Epoprostenol-Therapie in der Regel hoch ist. Wird die Belastungsgrenze überschritten, kann der Patient eine Zuzahlungsbefreiung bei seiner Krankenkasse beantragen.
Bei chronisch kranken Patienten liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent des Bruttoeinkommens des Haushalts. Für Angehörige wie Ehepartner und Kinder, die in einem Haushalt leben, werden zusätzlich Freibeträge abgezogen.
Beispielrechnung
| Jahresbruttoeinkommen Ehemann | 34.287 Euro |
| + Jahresbruttoeinkommen Ehefrau | 34.287 Euro |
| - Freibetrag Ehegatte | 5.607 Euro* |
| - Freibetrag 1 Kind | 7.620 Euro* |
| = zu berücksichtigendes Familieneinkommen | 55.347 Euro |
*gilt für das Jahr 2019
Bei einer Belastungsgrenze von einem Prozent müssen die Zuzahlungen also bis zu einem Betrag von 553,47 Euro pro Jahr geleistet werden.
Epoprostenol – Hemmstoff der Thrombozytenaggregation
Veletri enthält das Natrium-Salz von Epoprostenol (= Prostacyclin, Prostaglandin I2) und wirkt als starker Hemmstoff der Thrombozytenaggregation und Vasodilatator. Da der Wirkstoff schnell vom Blut ins Gewebe verteilt wird und innerhalb weniger Minuten abgebaut wird, ist die Verabreichung bei pulmonal arterieller Hypertonie nur als Dauerinfusion sinnvoll. Die zubereitete Infusionslösung weist einen stark alkalischen pH-Wert auf und muss deshalb sehr sorgfältig appliziert werden, um eine Extravasation zu vermeiden.
Weitere Informationen
- Fachinformation Veletri® 0,5 mg/-1,5 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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